Sterbegelder

In vielen Tarifverträgen finden sich Regelungen, nach denen im Fall des Ablebens von aktiven Arbeitnehmern je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit ein Anspruch auf die Weiterzahlung des letzten Monatseinkommens an versorgungsberechtigte Angehörige besteht. Daneben werden teilweise auch Hinterbliebenen von Rentnern Sterbegelder gewährt.

Das Gutachterbüro Rittner+Rittner erstellt entsprechende bilanzielle Bewertungen für diese rückstellungspflichtigen Verbindlichkeiten.