Jubiläumsleistungen

Bei Jubiläumsleistungen handelt es sich um einmalige Zahlungen mit Geschenkcharakter aus Anlass eines Unternehmens- oder Dienstjubiläums. Die Jubiläumsleistung hat mit der betrieblichen Altersversorgung gemeinsam, dass die spätere Leistung mit den jeweils zurückgelegten Dienstjahren zeitanteilig erdient wird. Der entsprechende Aufwand ist deshalb auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitsnehmers bis zum jeweiligen Jubiläum zu verteilen.

Jubiläumsleistungen gelten als ungewisse Verbindlichkeiten gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB, für die eine Passivierungspflicht in der Handelsbilanz besteht. Sie sind mit ihrem wahrscheinlichsten Wert anzusetzen. Dabei sind die biologischen Lebensrisiken, aber auch die Möglichkeit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu berücksichtigten. Zur Bewertung der Verpflichtung aufgrund von Jubiläumsleistungen eignet sich der Teilwert i. S. v. § 6a Abs. 3 EStG oder auch die Projected Unit Credit Methode.

Die steuerliche Berechnung der Rückstellung für Jubiläumszahlungen erfolgt nach den Vorschriften des § 5 Abs. 4 EStG sowie gemäß dem BMF-Schreiben vom 08.12.2008.

Wir erstellen:

  • Versicherungsmathematische Gutachten für die Steuerbilanz gemäß § 5 Abs. 4 EStG i. V. m. BMF-Schreiben vom 08.12.2008
  • Versicherungsmathematische Gutachten für die Handelsbilanz nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB (Teilwert- bzw. PUC-Methode)
  • Versicherungsmathematische Gutachten für internationale Bewertungen nach IFRS / IAS 19 und US-GAAP