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Finanzierung der betrieblichen Versorgungsleistungen

Seit dem Inkrafttreten des Altersvermögensgesetzes (AVmG) stehen Arbeitgebern fünf verschiedene Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung. Mit der Wahl des Durchführungsweges legt der Arbeitgeber fest, in welcher Weise die betrieblichen Versorgungsleistungen finanziert werden sollen.

So kann die Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung über externe Versorgungsträger wie Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds und Unterstützungskasse oder aber im Unternehmen selbst über Pensionsrückstellungen (Direktzusagen) erfolgen.

Die Durchführungswege haben steuerlich und wirtschaftlich sowie auch in ihrer Risikostruktur sehr unterschiedliche Auswirkungen.