Versorgungsausgleich

Das neue Recht sieht grundsätzlich die Halbteilung der einzelnen Versorgungsanrechte innerhalb ihrer jeweiligen Systeme vor. Unternehmen, die als Versorgungsträger der betrieblichen Altersversorgung auftreten, sehen sich daher erhöhten Anforderungen an ihre Auskunftspflicht gegenübergestellt. Diese umfasst u.a. die Berechnung des Ehezeitanteils, Vorschläge für den Ausgleichswert, die Bestimmung korrespondierender Kapitalwerte sowie ggf. die Festlegung der Kosten einer internen Teilung.

Das Gutachterbüro RITTNER+RITTNER bietet umfangreiche Unterstützung der Unternehmen bei der Umsetzung der sich durch das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) ergebenden Gestaltungsspielräume.