PSVaG-Beitragsbemessungsgrundlage

Betriebliche Altersversorgungsleistungen an Arbeitnehmer sind per Gesetz durch den Pensions-Sicherungs-Verein gegen Insolvenz abgesichert. Die Mittel für die Durchführung der Insolvenzsicherung werden aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung durch Beiträge aller versicherungspflichtigen Arbeitgeber aufgebracht, die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zugesagt haben. Die Bemessung der jeweiligen Beiträge erfolgt durch Eigenveranlagung des Arbeitgebers aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens, das dem PSVaG jährlich in Form eines Kurztestats des Gutachters vorzulegen ist.

Das Gutachterbüro RITTNER+RITTNER ermittelt die entsprechende Beitragsbemessungsgrundlage in einem versicherungsmathematischen Gutachten und erteilt hieraus das Kurztestat zur Vorlage beim PSVaG.