Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung

Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften können, unabhängig davon, ob sie arbeitsrechtlich als Arbeitnehmer oder Unternehmer anzusehen sind, Pensionszusagen erhalten, für die unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich anerkannte Pensionsrückstellungen gebildet werden müssen.

Für die steuerliche Anerkennung gelten allerdings je nach Beteiligungsgrad eine Reihe von Sondervorschriften. Fehler in der Vertragsgestaltung bzw. bei der Überprüfung der steuerlichen Voraussetzungen können zu hohen Steuernachforderungen führen.

Das Gutachterbüro RITTNER+RITTNER berät Mandanten bezüglich gegebener Möglichkeiten der Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung und erstellt die für die Bilanzen erforderlichen versicherungsmathematischen Gutachten über die Höhe der Pensionsrückstellungen.