Einrichtung und Neuordnung betrieblicher Versorgungswerke

Bestehende Versorgungswerke unterliegen ständigen Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung auf EU- und Bundesebene. Wir führen für Unternehmen entsprechende Überprüfungen durch und erstellen die notwendigen Veränderungsvorschläge. Auch unvorhergesehene wirtschaftliche Entwicklungen erfordern Anpassungen bestehender Versorgungswerke.

Soll ein Teil des Risikos (Aktiven-Tod, Invalidität, Langlebigkeit) auf Versicherungsgesellschaften ausgelagert werden, erarbeiten wir entsprechende Vorschläge und analysieren die Angebote der Versicherungsgesellschaften.

Das Gutachterbüro RITTNER+RITTNER unterstützt Firmen bei der Einrichtung neuer Versorgungswerke in arbeits- und steuerrechtlichen Fragen durch persönliche Beratung, Gespräche mit Steuerberatern und Betriebsrat sowie durch versicherungsmathematische Berechnungen und Analysen.