Entgeltumwandlung

Mit dem Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung seit 01.01.2001 hat der Arbeitgeber einen Teil seiner Entscheidungsfreiheit verloren. Firmen, die bisher keine betriebliche Altersversorgung vorsahen, müssen sich nun mit diesem Thema befassen.

Diese Versorgungsform unterscheidet sich nur insofern von der arbeitgeberfinanzierten Versorgung, als der Arbeitnehmer im Gegenzug zu dem Versorgungsversprechen des Arbeitgebers auf einen gleichwertigen Gehaltsteil verzichtet.

Entgeltumwandlung betrifft den Bereich der arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersversorgung. Künftige Entgeltansprüche des Arbeitnehmers werden in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umgewandelt. Ziel einer Entgeltumwandlung ist die Ersparnis von Lohnsteuer, sei es durch eine vergünstigte Lohnbesteuerung oder durch eine Verlagerung der Besteuerung in die Phase des Versorgungsleistungsbezugs (nachgelagerte Besteuerung).

Zur Umsetzung bieten sich alle fünf Durchführungswege an: Die Bandbreite reicht von der vollständigen Risiko- und Finanzierungsauslagerung (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Unterstützungskasse) bis zur reinen Eigenfinanzierung im Unternehmen über Pensionsrückstellungen. Letztere Form bietet den Vorteil, dass dem Unternehmen die Liquidität, die anderenfalls über Gehalts- oder Beitragszahlungen abgeflossen wäre, bis zur Leistungsgewährung erhalten bleibt.

Durch die gesetzliche Insolvenzsicherung besteht für den Arbeitnehmer kein Ausfallrisiko im Fall der Zahlungsunfähigkeit der Firma. Vielmehr kann er durch die nachgelagerte Besteuerung u.U. Steuervorteile aufgrund eines niedrigeren Steuersatzes als Versorgungsempfänger erreichen.

Das Gutachterbüro RITTNER+RITTNER ermittelt die dem Gehaltsverzicht wertgleiche Versorgungsleistung anhand von biometrischen Richttafeln (Sterbetafeln) unter Vorgabe einer vereinbarten jährlichen Verzinsung. Eine solche unabhängige versicherungsmathematische Berechnung fördert die Vertrauensbasis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wir erstellen die entsprechenden versicherungsmathematischen Gutachten für den Jahresabschluss sowie für die gesetzliche Insolvenzsicherung beim Pensions-Sicherungs-Verein.

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