Ermittlung von Versorgungsansprüchen

Bei Eintritt eines Versorgungsfalles ist die Höhe der Versorgungsansprüche des Leistungsberechtigten zu ermitteln. Wenn Mitarbeiter aus der Firma ausscheiden, ist die Firma verpflichtet, Auskunft über die Höhe einer etwaigen unverfallbaren Anwartschaft zu erteilen.

Das Gutachterbüro RITTNER+RITTNER erstellt für seine Mandanten die notwendigen Berechnungen und steht auf Wunsch der Firmen auch für Erläuterungen gegenüber den Mitarbeitern zur Verfügung.