Rentenanpassung

Laufende Renten unterliegen den Anpassungsvorschriften des Betriebsrentengesetzes, in Verbindung mit der hierzu ergangenen Rechtsprechung.

Der Arbeitgeber hat im Abstand von drei Jahren die laufenden Renten zu prüfen und darüber zu befinden, ob er in der Lage ist, die Rente den geänderten wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen.

Die Entscheidung ist nach billigem Ermessen vorzunehmen, d.h. es sind hierbei sowohl die Belange des Rentenempfängers, als auch die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu berücksichtigen.

Das Gutachterbüro RITTNER+RITTNER stellt in Anpassungsgutachten den Anpassungsbedarf fest und gibt den Wert dieser Zusatzverpflichtung an. Aufgrund dieser Bewertung kann die Firma entscheiden, ob sie sich wirtschaftlich in der Lage sieht, entsprechende Rentenanpassungen durchzuführen.